Barrierefreie Webseiten: Bedeutung, Richtlinien und Checkliste
Das Internet ist in unserer westlichen Welt frei für jeden zugänglich. Heute ist es einfacher und günstiger denn je, im Netz zu surfen und auf die digitalen Informationen zuzugreifen. Doch es gibt Ausnahmen: Sind Webseiten nicht barrierefrei gestaltet, können sie Menschen mit Einschränkungen im Sehen, Hören oder Bewegen nicht nutzen. Das schließt sie von Informationen aus – und bedeutet für den Websitebetreiber den Verlust eines Interessenten.
Barrierefreies Webdesign: Was ist bei Websites zu beachten?
Barrierefreiheit bedeutet im Zusammenhang mit Websites, dass Nutzer uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe auf alle vorliegenden Informationen zugreifen, sie mit ihren Sinnen aufnehmen und verarbeiten können. Vielen Website-Betreibern ist dabei gar nicht bewusst, welche Hürden es auf ihrer Internetseite für Menschen mit gewissen körperlichen oder geistigen Einschränkungen gibt.
Klassische Hürden sind zum Beispiel:
- Videos mit fehlenden Untertiteln: Gehörlose Menschen können die vom Sprecher vermittelten Informationen ohne Untertitel nicht erfassen. Außerdem fällt es schwerer, ohne Musik eine emotionale Bindung zum Geschehen aufzubauen.
- Kontrastarmes Webdesign: Heben sich Eingabefelder, Buttons oder Inhalte optisch nicht genug vom Hintergrund der Website ab, können sie Menschen mit Einschränkungen im Sehen nur schlecht erkennen.
- Bilder ohne Beschriftung: Wird ein Bild nicht zusätzlich mit Worten beschrieben, können blinde Menschen nicht erfassen, was darauf zu sehen ist. Sie können sich nur Texte vom Computer vorlesen lassen.
Wer allen Menschen eine Teilhabe ermöglichen möchte, denkt die Barrierefreiheit bei der Gestaltung und Entwicklung der Website gleich mit – und räumt mögliche Hürden direkt aus dem Weg.
Bedeutung einer barrierefreien Website für Unternehmen
Das ist aus vielen Gründen ratsam, sozial genauso wie wirtschaftlich. Als Betreiber einer Website ist es natürlich Ihr Ziel, so viele Menschen aus Ihrer Zielgruppe wie möglich zu erreichen – und sie von Ihrem Angebot zu überzeugen. Ist Ihre Website nicht barrierefrei, schließen Sie einen Teil Ihrer Zielgruppe aus. Bedeutet: weniger Leads und weniger Umsatz für Ihr Unternehmen.
Als Unternehmer haben Sie außerdem eine soziale Verantwortung – Ihren Mitarbeitern gegenüber genauso wie der Gesellschaft, in der Sie leben. Schließen Sie bestimmte Personengruppen aus dieser Gesellschaft aus, werden Sie dieser Verantwortung nicht gerecht. Das ist zunächst eine Frage der Moral, aber langfristig ebenso ein Risiko für Ihr Unternehmen: Ein negatives Image wirkt sich auf die Anzahl Ihrer Bewerber genauso aus wie auf die Anzahl Ihrer Kunden. Dabei ist Ihnen die fehlende Barrierefreiheit vielleicht einfach nur nicht bewusst.
Es gibt viele weitere gute Gründe für eine barrierefreie Website:
- Höhere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen: Wer die notwendigen Maßnahmen für eine barrierefreie Website umsetzt, fördert damit gleichzeitig seine Suchmaschinenoptimierung – und damit seine Rankings bei Google & Co.
- Höhere Zufriedenheit der Nutzer: Eine barrierefreie Website ist nicht nur zugänglicher für Menschen mit Einschränkungen – sie ist für alle gleichermaßen benutzerfreundlicher und führt den Besucher einfacher zum Ziel.
- Wirtschaftlich attraktiv: Mehr Sichtbarkeit, größere Zufriedenheit, mehr Umsatz: Barrierefreiheit fördert den Verkaufserfolg Ihrer Website, erhöht die Kundenbindung und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens.
- Soziale Verantwortung übernehmen: Ihr Unternehmen zeigt mit einer barrierefreien Website die Bereitschaft, inklusiv zu handeln und die Bedürfnisse aller bei Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen.
- Rechtlich auf der sicheren Seite: Ab 2025 gibt es strenge Maßnahmen und Gesetze, die Unternehmen zu barrierefreien Websites verpflichten. Darauf können Sie sich schon heute vorbereiten.
Barrierefreiheit für Ihre Website: Pflicht ab 2025
Bereits jetzt gibt es hilfreiche Richtlinien, die Website-Betreibern Orientierung geben: die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie sind ein weltweit geltender Standard für barrierefreie Websites und enthalten Guidelines für alle Gruppen, die an der Umsetzung einer Website beteiligt sind – von UX Designern über Entwickler bis hin zu Redakteuren.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025
Während heute nur öffentliche Einrichtungen zu einer barrierefreien Website verpflichtet sind, kommen 2025 alle Unternehmen hinzu, die elektronische Dienstleistungen anbieten – und sei es nur ein Kontaktformular oder eine Online-Terminbuchung. Betroffen sind alle Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, genauso wie Banken oder Mediendienste. Sobald es für den Nutzer eine Möglichkeit zur Interaktion mit Ihnen als Website-Betreiber gibt, ist Ihr Unternehmen von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen.
Ausnahmen bilden hier B2B-Unternehmen. Das Gesetz erfüllt in erster Linie den Zweck, Verbrauchern barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Außerdem von dem Gesetz ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Ausnahme von der Ausnahme: Wenn Kleinstunternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die aus einer der folgenden Kategorien stammen, müssen sie sich trotzdem an das Gesetz halten:
- Telefon- und Messengerdienste
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- E-Books
- Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
- generell Personenbeförderungsdienste
Das sind insbesondere solche Leistungen, die jedem Menschen barrierefrei zugänglich sein müssen, um an unserer Gesellschaft teilhaben zu können. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Bestimmungen des Gesetzes, wird es zunächst aufgefordert, sich dazu zu äußern und/oder die Barriere zu beseitigen. Weigert sich das Unternehmen, können die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer dem Anbieter verbieten, das betroffene Produkt oder die betroffene Dienstleistung weiter anzubieten. Ein Verstoß kann außerdem als Ordnungswidrigkeit gelten und mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
Das neue Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025.
Barrierefreie Website: Checkliste
Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen, Ihre Website vollumfänglich nutzen zu können und Ihre Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Aber nicht nur sie profitieren von einer barrierefreien Website: Jeder einzelne Besucher bevorzugt eine barrierefreie Website – sie sind schlichtweg benutzerfreundlicher.
Sie müssen deshalb nicht erst bis zum Stichtag des neuen Gesetzes warten, um die Barrierefreiheit Ihrer Website herzustellen – beginnen Sie heute damit. Wir haben eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.
Checkliste für Ihre barrierefreie Website:
- Ermöglichen Sie es Ihren Nutzern, Ihre Texte um bis zu 200 % zu vergrößern.
- Stellen Sie Texte nie in Form von Bildern dar – sonst können sie nicht vorgelesen werden.
- Verwenden Sie Bilder, beschreiben Sie sie zusätzlich mit einem Alternativtext. So können Nutzer sie sich vorlesen lassen und Ihre SEO profitiert ebenfalls.
- Definieren Sie die Sprache Ihrer Website, damit die Inhalte korrekt wiedergegeben werden können.
- Halten Sie die Lesefolge von Screenreadern ein (Tools, mit denen Nutzer sich die Inhalte einer Website vorlesen lassen können): Zuerst wird der Absatz oben links vorgelesen, danach der Absatz rechts daneben, im Anschluss der Absatz links unten und zuletzt der Absatz rechts unten.
- Erstellen Sie Metadaten für jede Seite: Das hilft nicht nur Suchmaschinen, sondern insbesondere dabei, den Inhalt einer Website schnell zu erfassen und zu entscheiden, ob er relevant für den Leser ist.
- Stellen Sie Videos oder Audio-Formate immer ebenso als Text bereit, damit auch Hörgeschädigte die Inhalte konsumieren können.
- Fügen Sie Videos Untertitel hinzu – und denken Sie dabei nicht nur an gesprochenen Text, sondern beschreiben Sie ebenso die Musik oder andere Geräusche im Video.
- Verwenden Sie ein kontrastreiches Webdesign, um Menschen mit Einschränkungen im Sehen schnell Orientierung bieten zu können.
- Binden Sie Videos in Ihre Website ein, erlauben Sie es den Nutzern, sie jederzeit stoppen zu können und die Lautstärke anzupassen.
Wenn Sie die Tipps aus unserer Checkliste berücksichtigen, machen Sie bereits vieles richtig: 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung – sie profitieren sofort von Ihren Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Viele Menschen mehr haben Einschränkungen im Seh- oder Hörapparat. Auch sie haben es so leichter, mit Ihrer Website zu interagieren und Kunde zu werden. Und alle anderen genießen die Vorteile einer hohen Benutzerfreundlichkeit, die mit der Barrierefreiheit Ihrer Website einhergeht. Es gibt demnach viele gute Argumente, die Barrieren Ihrer Website niederzureißen.
Fazit: Barrierefreiheit testen und umsetzen
Überprüfen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website: Mit Hilfe von Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Website auf ihre Barrierefreiheit testen zu lassen. Dabei wird sie nicht nur insgesamt bewertet, sondern es gibt zugleich eine Liste mit konkreten Maßnahmen, die zu treffen sind, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Als ganzheitlicher Partner in der Software-Entwicklung übernehmen wir Konzeption, Design und Entwicklung Ihrer Website und achten dabei nicht nur auf eine hohe Benutzerfreundlichkeit, sondern ebenso auf Barrierefreiheit.
Wir möchten, dass alle von Ihrem Angebot profitieren können. Jetzt und in Zukunft.